Schulgeld und Ermäßigungen

Auf Grund­la­ge des Bran­den­bur­gi­schen Schul­ge­set­zes erhal­ten Trä­ger frei­er Schu­len, die auf gemein­nüt­zi­ger Grund­la­ge arbei­ten, einen öffent­li­chen Finan­zie­rungs­zu­schuss zum Betrieb der Schu­le. Die­ser ist nied­ri­ger als für ver­gleich­ba­re Schu­len in staat­li­cher Trä­ger­schaft. Daher erhe­ben Trä­ger Frei­er Schu­len zumeist Schulgeld.

Wir möch­ten, dass alle Eltern ihren Kin­dern einen Besuch an unse­rer Schu­le ermög­li­chen kön­nen. Gute Bil­dung darf nicht an den Kos­ten schei­tern. Daher bie­ten wir die Mög­lich­keit der Schul­gel­dermä­ßi­gung bis hin zur Befrei­ung vom Schul­geld. Jede Eltern­schaft kann dazu einen ent­spre­chen­den Antrag stel­len. Die aktu­el­le Schul­geld­ta­bel­le kann jeder­zeit von der Schu­le oder bei unse­rem Trä­ger, der Fürs­ten­wal­der Aus- und Wei­ter­bil­dungs­zen­trum gGmbH, ange­for­dert werden.