Einladung zum Tag der offenen Tür am 13. November 2021

Die Ober­schu­le Brie­sen lädt Sie und Ihre Kin­der herz­lich ein, unse­re Ganz­tags­schu­le ken­nen­zu­ler­nen. Wir stel­len unser Ank­er­fach Wirt­schaft-Arbeit-Tech­nik mit der Berufs­ori­en­tie­rung von Klas­se 7 bis 10 sowie das Pra­xis­ler­nen vor. Außer­dem prä­sen­tie­ren wir ver­schie­de­ne Arbeits­ge­mein­schaf­ten, inter­es­san­te Arbeits­er­geb­nis­se unse­rer Unter­richts­pro­jek­te sowie natur­wis­sen­schaft­li­che Experimente.

Für die Online-Teil­nah­me bit­ten wir um Ihre Anmel­dung per E-Mail bis Frei­tag, 12:00 Uhr an fol­gen­de Adres­se: info@fawz.de. Sie erhal­ten den Teil­nah­me­link bis Frei­tag, 15:00 Uhr. Die Über­tra­gung beginnt am Sams­tag um 11:00 Uhr.

 

Aktu­el­le Zutrittsregelungen:

  • Kei­ne Test­pflicht für Kin­der bis zum voll­ende­ten 6. Lebens­jahr sowie für vom Schul­be­such zurück­ge­stell­te Kinder
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind durch die Schutz­kon­zep­te der Schu­len mit einer 2-mali­gen Tes­tung (auch wäh­rend der Feri­en) an ver­schie­de­nen Tagen in der Woche von einem zusätz­li­chen Test befreit.
    (Vor­la­ge der unter­zeich­ne­ten Beschei­ni­gung durch einen Sor­ge­be­rech­tig­ten notwendig)
  • Test­pflicht für Erwachsene
    3G-fähi­ge Test­zer­ti­fi­ka­te (kos­ten­pflich­tig) wer­den vor allem durch Per­so­nen oder Ein­rich­tun­gen aus­ge­stellt, die zur Leis­tungs­er­brin­gung nach der Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung berech­tigt sind. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Arzt­pra­xen, Zahn­arzt­pra­xen, Apo­the­ken, Test­stel­len von Ret­tungs- und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, kom­mu­nal betrie­be­ne Test­stel­len sowie pri­va­te Test­stel­len, die vom öffent­li­chen Gesund­heits­dienst mit der Durch­füh­rung von Tes­tun­gen beauf­tragt wurden.
    Ein 3G-gül­ti­ger Test­nach­weis kann auch vom Arbeit­ge­ber aus­ge­stellt wor­den sein, wenn die zugrun­de­lie­gen­de Tes­tung im Rah­men der betrieb­li­chen Tes­tung durch Per­so­nal erfolgt, das die dafür erfor­der­li­che Aus­bil­dung oder Kennt­nis und Erfah­rung besitzt. 
    (Das Test­ergeb­nis darf nicht älter als 24h sein und ist nur in Ver­bin­dung mit einem amt­li­chen Aus­weis­do­ku­ment gültig.)
  • Die Test­pflicht für Erwach­se­ne ent­fällt, wenn die­se gene­sen oder geimpft sind und dar­über einen Nach­weis erbrin­gen können. 
    (Nur in Ver­bin­dung mit einem amt­li­chen Aus­weis­do­ku­ment gültig.)
  • Im Außen­ge­län­de ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke verpflichtend.
  • Im Schul­ge­bäu­de ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke verpflichtend.
  • Begren­zun­gen der Teil­neh­mer­zahl bei Füh­run­gen gibt es nicht. Es gilt ledig­lich das Abstands­ge­bot von 1,50 m zu wah­ren. (Soweit Kin­der unter 14 Jah­ren auf­grund der Pass­form kei­ne medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen kön­nen, ist ersatz­wei­se eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Kin­der bis zum voll­ende­ten 6. Lebens­jahr sind von der Tra­ge­pflicht befreit.)
  • Erfas­sung von Kon­takt­da­ten in einem Kon­takt­nach­weis oder durch vor­he­ri­ge Anmeldung